ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN DER PUBLICIS MEDIA GMBH FÜR ONLINE-WERBEFLÄCHEN | STAND: 21.12.2016

1. DEFINITIONEN

1. „Ad Request“ ist die Anfrage eines Werbemittels vom Ad Server, unmittelbar ausgelöst durch eine Nutzer Aktion. Der Abruf kann direkt vom Browser des Nutzers oder von einer dazwischengeschalteten Internetquelle, wie z. B. einem Web Content Server, kommen.

2. „AEB“ sind diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen der Publicis Media GmbH für Online-Werbeflächen.

3. „Anbieter“ sind Online-Medien und/oder deren Vermarkter, welche Online-Werbeflächen Publicis Media zur Buchung anbieten.

4. „Buchungen“ sind durch Publicis Media bei dem Anbieter platzierte Einzelaufträge zum Einkauf von Online-Werbeflächen, unabhängig davon, ob der Einkauf in „klassischer“ Weise erfolgt oder im Rahmen des sog. Programmatic Buying (inkl. Real-Time-Bidding) und ob die Vergütung in Geld oder in Naturalien (insbesondere, aber nicht ausschließlich in Werbeflächen) gezahlt wird.

5. „Impressions“ sind die durch Ad Server gemessene Anzahl der Auslieferungen des jeweiligen Werbemittels.

6. „KPI“ steht für Key Performance Indikatoren, also Leistungskennzahlen z. B. zur Beurteilung der Effizienz und Qualität von Kommunikationsmaßnahmen. KPIs werden in der Regel in Abhängigkeit von den Kommunikationszielen ex ante definiert.

7. „MN2“ steht für Media-Netto-2, also den Bruttopreis einer Online-Werbefläche abzüglich er für diese Buchung gewährten Rabatte, abzüglich Annoncen Expedition (AE) aber vor dem Abzug von Skonto.

8. „Kunde“ ist ein Werbungtreibender, der Publicis Media mit der Buchung von Online-Werbeflächen beauftragt hat.

9. „Online-Werbeflächen“ sind mittels des Internets auszuliefernde Werbeformate, in denen Werbebotschaften dargestellt werden können, z.B. in Form von Bannern, Videos, oder Audiospots.

10. „Third-Party Re-Direct“ ist ein Ad Tag eines Third-Party-Ad Servers, der anstelle des eigentlichen Werbemittels vom Ad Server ausgeliefert wird. Die Auslieferung des Werbemittels erfolgt über den Third-Party-Ad Server.

11. „Publicis Media“ ist die Publicis Media GmbH mit Sitz in Düsseldorf, sowie die mit der Publicis Media GmbH im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Gesellschaften die Digitas GmbH mit Sitz in Düsseldorf, die Spark Foundry Germany GmbH mit Sitz in Düsseldorf, die Media Solutions GmbH mit Sitz in Düsseldorf, die Performics Germany GmbH mit Sitz in Berlin, die Starcom Germany GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main und die Zenithmedia GmbH mit Sitz in Düsseldorf, je nachdem, welche der vorstehenden Gesellschaften die jeweilige Buchung bei dem Anbieter platziert.

2. GELTUNGSBEREICH

1. Diese AEB gelten für alle durch Publicis Media erteilten Einzelaufträge zum Einkauf von Online-Werbeflächen bei deren Anbietern. Sie gelten auch dann, wenn Publicis Media nicht in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, sondern stellvertretend für, im Auftrag von oder auf Rechnung Dritter, insbesondere eines Kunden handelt.

2. Für die durch Publicis Media in Auftrag gegebenen Buchungen gelten allein diese AEB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters finden keine Anwendung, auch wenn Publicis Media deren Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.

3. WERBEMITTELAUSLIEFERUNG

1. Die Auslieferung der Werbemittel muss innerhalb des von Publicis Media in der Buchung angegebenen Zeitraums erfolgen.

2. In Überlieferungen von mehr als 10% muss seitens Publicis Media im Voraus eingewilligt werden. Sollten Publicis Media durch Überlieferungen, in die Publicis Media nicht eingewilligt hat, Kosten entstehen (insbesondere, aber nicht ausschließlich technische Kosten, Daten-Aufschläge, etc.), so werden diese dem Anbieter in Rechnung gestellt. Abrechnungsgrundlage hierfür ist der zwischen Publicis Media oder der jeweiligen Publicis Media-Gesellschaft und dem Kunden vereinbarte Preis. Publicis Media stellt hierzu bei Bedarf ein entsprechendes Reporting zur Verfügung.

3. Im Fall von Unterlieferungen reduziert sich der der Gesamtpreis anteilig entsprechend der Abweichung von dem jeweiligen Buchungsvolumen.

4. Falls der Anbieter kein eigenes Tracking einsetzt, sind ausschließlich die Zahlen des seitens Publicis Media durchgeführten Trackings abrechnungsrelevant.

5. Sollten von Publicis Media zur Verfügung gestellte Third-Party Re-Direct nicht ordnungsgemäß eingebunden werden, so wird die gebuchte Leistung in einem zu vereinbarenden Zeitraum kostenlos und zuzüglich 50% des Auftragswertes (Basis: MN2) als Kompensation in Form von Online-Werbeflächen wiederholt.

6. Nachweise über die ordnungsgemäße Einbindung eines jeden Werbemittels (z.B. Screenshots) werden binnen eines Werktages nach Beginn der jeweiligen Kampagne vom Anbieter zur Verfügung gestellt.

7. Impressions müssen je Format wie in der jeweiligen Buchung angegeben ausgeliefert werden. Eine Überlieferung von Impressions eines Werbemittels kann nicht mit einer Unterlieferung von Impressions eines anderen Werbemittels ausgeglichen werden; sofern nicht anders mit Publicis Media vereinbart auch dann nicht, wenn die Leistung ähnlich bzw. gleich ist (etwa bei zwei unterschiedlichen Formaten auf einer Website).

8. Publicis Media wird behält sich vor, Auslieferungs- und Brand-Safety-Technologien in die Werbemittel einzubinden um eine ordnungsgemäße Auslieferung zu überprüfen.

4. TRAFFIC

1. Der Anbieter garantiert, dass die bei ihm platzierten Buchungen von Online-Werbeflächen nur auf den in der jeweiligen Buchung angegebenen Webseiten, bzw. Werbeträgern ausgeliefert werden.

2. Der technisch einwandfreie und rechtzeitige Einbau des dem Anbieter angelieferten Bannertags / Werbemittels in die gebuchte Website ist Teil der Hauptleistungspflichten des Anbieters. Technische oder sonstige Probleme sind Publicis Media unverzüglich zu melden.

3. Der Anbieter verwendet als Abrechnungsgrundlage die Daten, welche er spätestens eine Woche nach Ende des jeweiligen Buchungs-Zeitraums gegenüber Publicis Media reportet hat und dessen Richtigkeit Publicis Media bestätigt hat, oder – im Fall der Anwendbarkeit von Ziff. 3.4 – in dem von Publicis Media erstellten Reporting erscheinen. Sollte seitens des Anbieters eine Nacherfüllung gewünscht werden (wenn z.B. die gebuchte Zahl der Impressions im gebuchten Zeitraum nicht erreicht werden konnte), so erfordert dies die Zustimmung von Publicis Media. Sollten die vorstehend bezeichneten genannten Anforderungen seitens des Anbieters nicht zu erfüllen sein, so hat er Publicis Media hiervon unverzüglich zu unterrichten. Publicis Media hat in diesem Fall das Recht, hinsichtlich der Nacherfüllung von einer Buchung abzusehen, bzw. getätigte Buchung kostenfrei zu stornieren.

4. Sofern diesbezüglich keine schriftlichen Nebenabreden getroffen wurden, sind nur diejenigen Ad Requests für Werbemittel-Auslieferungen buchungs- und abrechnungsrelevant, die aus demjenigen Land stammen, auf das sich die jeweilige Buchung bezieht. Insofern werden Werbemitteleinblendungen an ausländische Nutzer von Websites und Traffic von ausländischen Webseiten, wenn nicht explizit von Publicis Media gebucht, nicht akzeptiert. Publicis Media behält sich das Recht vor, auch ohne vorherige Ankündigung ein technisches Tracking zur Identifizierung der Traffic-Herkunft einzusetzen und insoweit nicht akzeptierten Traffic nicht zu vergüten. Im Übrigen wird der Anbieter Publicis Media und/oder den Kunden von allen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freistellen, die diese aufgrund einer Werbemittel-Auslieferung in einem Land, auf das sich die jeweilige Buchung nicht bezieht, geltend machen (z.B. wegen hieraus resultierenden Urheberrechtsverletzungen bei örtlich limitierten Nutzungsrechten).

5. Darüber hinaus wird eine Auslieferung auf den folgenden Seiten, sofern nicht explizit gebucht, ausdrücklich untersagt: Gewaltverherrlichende Inhalte, Sexuelle Inhalte, Parteipolitische Inhalte, Rassistische sowie Einzelpersonen, Gruppen oder Organisationen verunglimpfende Inhalte, Übermäßig vulgäre Inhalte, Hacking- und crackingbezogene Inhalte, Inhalte zu Glücksspielen oder Spielkasinos, Inhalte zu illegalen Drogen und Drogenzubehör, Inhalte zum Verkauf von Bier oder Spirituosen, Inhalte zum Verkauf von Tabak und Tabakwaren, Inhalte zum Verkauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, Inhalte zum Verkauf von Waffen oder Munition, z.B. Schusswaffen, Waffenzubehör, Kampfmesser, Elektroschockpistolen, Inhalte zum Verkauf von Replikaten oder Imitaten von Markenprodukten oder anderen Produkten, Inhalte zum Verkauf oder zur Verbreitung von Hausarbeiten und anderen studentischen Arbeiten, Inhalte mit Bezug auf Programme, die Nutzer für das Klicken auf Anzeigen oder Angebote, für das Ausführen von Suchen, für das Besuchen von Websites oder für das Lesen von E-Mails honorieren, alle sonstigen Inhalte, die illegal sind, illegale Aktivitäten bewerben oder die Rechte Dritter verletzen. Mit Annahme der Buchung verpflichtet der Anbieter sich, diese Seiten weder direkt noch indirekt über Dritte zu belegen.

5. STORNIERUNGEN

1. Publicis Media hat das Recht, einzelne Buchungen oder ganze Kampagnen mit einer Frist von 24 Stunden ab Zugang einer entsprechenden Erklärung bei dem Anbieter kostenlos zu stornieren, wenn es hierzu wichtige Gründe gibt. Wichtige Gründe sind insoweit insbesondere: die Kampagne nicht wird mit den im Vorfeld vereinbarten KPIs ausgeliefert; Insolvenz des Kunden, der die Buchung in Auftrag gegeben hat; gerichtliche Entscheidungen mit denen die Nutzung des für die jeweilige Buchung vorgesehenen Werbemittels untersagt wird; (Natur-)Katastrophen, Kriege, Terroranschläge, Seuchen, soweit diese die Publikation von Werbung im Allgemeinen oder von Werbemitteln mit den gebuchten Inhalten als pietätlos, anstößig, taktlos oder verletzend erscheinen lassen.

2. Publicis Media hat das Recht, auch ohne das Vorliegen eines wichtigen Grundes einzelne Buchungen oder ganze Kampagnen mit einer Frist von zwei Wochen ab Zugang einer entsprechenden Erklärung bei dem Anbieter kostenlos zu stornieren.

6. PREISE

1. Preisermäßigungen gelten bereits für noch nicht ausgeführte Online-Werbeflächen einer Buchung. Preiserhöhungen treten frühestens nach vier Wochen seit der schriftlichen Unterrichtung durch den Anbieter in Kraft und berechtigen Publicis Media zum Rücktritt von der betroffenen Buchug in Bezug auf noch nicht ausgeführte Online-Medialeistungen. Der Anbieter ist verpflichtet, Publicis Media neue Preislisten und/oder Tarife unverzüglich zuzusenden, da ansonsten eine Berufung auf ebendiese gegenüber Publicis Media ausgeschlossen ist.

7. ABRECHNUNG

1. Folgende Informationen müssen immer in den Rechnungen des Anbieters enthalten sein: die eindeutige Benennung des Kunden; das beworbene Produkt; die genaue Bezeichnung der Werbekampagne; der eindeutige Leistungszeitraum; soweit zutreffend die Angaben zu Teilrechnungen / Vorausrechnungen.

2. Publicis Media behält sich vor, Rechnungen abzulehnen, in denen die in Ziff. 7.1 Informationen fehlen.

8. GEHEIMHALTUNG UND DATENSCHUTZ

1. Der Anbieter darf keinerlei Daten der Kunden Dritten gegenüber offenlegen, es sei denn dass dies im Vorfeld schriftlich mit Publicis Media vereinbart wurde oder zur ordnungsgemäßen Auslieferung der Werbemittel zwingend erforderlich ist. In jedem Einzelfall der geplanten Offenlegung Dritten gegenüber muss Publicis Media vor der Offenlegung schriftlich unterrichtet werden. Bei einer nach dieser Ziff. 8.1 zulässigen Offenlegung Dritten gegenüber sind diese durch den Anbieter entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten. Publicis Media behält sich vor, sämtliche Buchungen bei dem Anbieter aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, sofern dieser gegen die vorstehenden Verpflichtungen verstößt.

2. Der Anbieter sichert zu, sich jederzeit an alle anwendbaren Datenschutzbestimmungen zu halten. Der Anbieter wird bei der Ausführung der Buchungen die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften beachten. Falls der Anbieter personenbezogene Daten erhebt, so wird der Anbieter personenbezogene Daten nur im Rahmen der Weisungen von Publicis Media erheben, verarbeiten oder nutzen. Publicis Media kann in diesem Fall auch den Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung verlangen.

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.

2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Anwendung des UN-Kaufrechts.

3. Änderungen oder Ergänzungen einer Buchung einschließlich dieser AEB sowie Nebenabreden zu Buchungen oder diesen AEB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.

4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AEB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Publicis Media und der Anbieter werden in diesem Fall in gemeinsamen Verhandlungen die unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für den Fall von Regelungslücken.

ALLGEMEINE GEWINNSPIELBEDINUNGEN

Teilnahmebedingungen

Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme an allen Gewinnspielen auf der Instagramseite „publicismediagermany“ und deren Durchführung, sofern nicht explizit auf gesonderte Teilnahmebedingungen verwiesen wird. Veranstalter ist Publicis Media GmbH, Toulouser Allee 3, 40211 Düsseldorf (nachfolgend bezeichnet als »Veranstalter«). Mit der Teilnahme am jeweiligen Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer*innen die nachfolgenden Bestimmungen.

1. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind, sofern nicht ausdrücklich anders im jeweiligen Gewinnspiel beschrieben, natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben und mindestens 18 Jahre sind. Mehrfacheinsendungen sowie die Teilnahme über ein automatisiertes Massenverfahren oder Gewinnspielvereinigungen sind unzulässig und können zum Ausschluss vom Gewinnspiel führen.

2. Einzelheiten zum Gewinnspiel

Der genaue Teilnahmezeitraum, die Gewinnspielfrage bzw. die Art der Teilnahme- und Gewinnmöglichkeit sowie ggf. die Einzelheiten zum Gewinnwerden auf der jeweiligen Gewinnspielseite genau beschrieben.

3. Gewinnabwicklung

Der Gewinn wird entweder an die vom Teilnehmer*in angegebene Postadresse geschickt oder die Gewinner*innen werden nach Beendigung des Gewinnspiels über die im Gewinnspiel angegebene E-Mail-Adresse (bei Gewinnspielen über fremde Seiten wie Instagram: durch einen Post auf der entsprechenden Seite) über den Gewinn, die Gewinnabwicklung und eventuell notwendige nächste Schritte (z.B. die Übermittlung der vollständigen Postadresse oder Rücksendung etwaiger Unterlagen) informiert. Wird ein/e Teilnehmer*in nicht erreicht oder befolgt er die nächsten Schritte nicht innerhalb der ihm mitgeteilten Zeit, kann der Veranstalter einen neue/nGewinner*in ermitteln. Der Anspruch des ursprünglichen Gewinners entfällt. Der Versand des Gewinns erfolgt über Publicis Media GmbH.

4. Gewinn

Der im Rahmen des Gewinnspiels als Gewinn präsentierte Gegenstand kann ggf. von dem gewonnenen Gegenstand abweichen (z.B. hinsichtlich Modell, Farbe o. ä.). Eine Barauszahlung des Gewinns (sofern es sich nicht um einen Geldgewinn handelt) oder eine Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. Gewinne werden nur an eine Adresse in den für das Gewinnspiel zugelassenen Wohnsitzländern geliefert. Leistungsort bleibt trotz Übernahme der Versendungskosten der Sitz des Veranstalters. Der Anspruch des ursprünglichen Gewinners entfällt, wenn die Übermittlung des Gewinns aus Gründen, die in seiner Sphäre liegen, nicht innerhalb von einer Woche nach der ersten Gewinnbenachrichtigung erfolgt.

5. Verfügbarkeit und Funktion des Gewinnspiels

Die Verfügbarkeit und Funktion des Gewinnspiels können nicht gewährleistet werden. Es kann aufgrund von äußeren Umständen oder Zwängen beendet oder entfernt werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmergegenüber dem Veranstalter entstehen. Hierzu gehören u.a. technische Probleme, Regeländerungen oder Entscheidungen sozialer Plattformen, wie z.B. Instagram, falls das Gewinnspiel auf oder in Zusammenhang mit ihnen veranstaltet wird.

6. Haftung

Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz geltenunbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen gemäß dieser Ziffer folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen: Der Veranstalterhaftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder groberFahrlässigkeit beruht.

Ferner haftet der Veranstalter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

7. Datenschutzhinweise

Der Veranstalter erhebt und nutzt die personenbezogenen Daten des Teilnehmers nur, soweit der Teilnehmer eingewilligt hat oder dies anderweitig gesetzlich erlaubt ist. Das Weitere ist beim Teilnahmeformular erläutert. Der Verwendung der seiner Daten zur Kontaktaufnahme und zur öffentlichen Bekanntgabe eines möglichen Gewinns, stimmt der Teilnehmer durch die Teilnahme am Gewinnspiel ausdrücklich zu. Es ist zudem die Datenschutzerklärung des Veranstalters bzw. der sozialen Plattform zu beachten.

8. Hinweise und Bedingungen von dritten Plattformen (z.B.Instagram)

Sofern das Gewinnspiel vom Veranstalter über eine dritte Plattform (z.B. Facebook, Instagram, YouTube, Snapchat oder Pinterest) angeboten wird, gilt Folgendes:

a) Neben diesen Teilnahmebedingungen wird das Verhältnis zwischen dem Veranstalter, dem Teilnehmer und der dritten Plattform durch die Teilnahmebedingungen und die Datenschutzregeln des Plattformbetreibers (siehe Instagram Nutzungsbedingungen) bestimmt.

b) Die Teilnehmer*innen können gegenüber sozialenPlattformen (z.B. Facebook, Instagram), auf welchen das Gewinnspiel ggf. stattfindet, keine Ansprüche geltend machen, die im Zusammenhang mit derNutzung der Gewinnspielapplikation oder Teilnahme am Gewinnspiel stehen.

c) Die Teilnehmer*innen erkennen an, dass sowohl die Gewinnspielapplikation als auch das Gewinnspiel in keiner Weise von der dritten Plattform (z.B. Facebook, Instagram) gesponsert, unterstützt oder organisiert werden bzw. in keiner Verbindung zu der dritten Plattform (z.B. Facebook) stehen.

d) Alle Informationen und Daten, die durch die Nutzung der Gewinnspielapplikation oder beim Gewinnspiel durch die Teilnehmer*innenmitgeteilt oder von diesen erhoben werden, werden nur für die Zwecke des Gewinnspiels verwendet und keinen Dritten mitgeteilt, außer der Teilnehmer*iner teilt hierzu sein Einverständnis.

e) Sämtliche Anfragen und Hinweise bezüglich des Gewinnspiels sind an den Veranstalter und nicht an die dritte Plattform (z.B. Facebook, Instagram) zu richten.

9. Sonstige rechtliche Hinweise

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen. Ausgeschlossen werden insbesondere Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Der Veranstalter kann einen solchen Ausschluss auch nachträglich aussprechen, Gewinne aber kennen oder diese zurückfordern. In der Beurteilung ist der Veranstalter frei. Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (ggf. in Kombination mit unabdingbaren Regelungen des schweizerischen oder österreichischen Rechts). Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.